Die sicherheitstechnische Betreuung bezieht sich wie auch die betriebsärztliche Betreuung auf den Unternehmensbereich und soll dort die betrieblichen Abläufe in Bezug auf die Sicherheit überprüfen, verbessern und betreuen. Die sicherheitstechnische Betreuung ist dabei ebenfalls gesetzlich geregelt. D.h. es muss eine Person im Unternehmen geben, welche sich mit den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften auskennt und sein Wissen immer wieder auf den neuesten Stand bringt. Denn in der Arbeitssicherheit tut sich ständig etwas und neue Regelungen sind jährlich zu erwarten.
Das Institut für Arbeitsmedizin kümmert sich als bundesweit arbeitender externer Dienstleister um die gesamte sicherheitstechnische Betreuung. So können Sie sicher sein, dass sich jemand dieser Dinge kompetent und zuverlässig annimmt. Als Unternehmen ist es wichtig zu jeder Zeit eine kompetente Beratung und auch Schulung in dem Bereich zu erhalten.
Die sicherheitstechnischen Regeln und damit auch der Betreuungsaufwand unterscheiden sich natürlich abhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und auch der Branche, in welcher ein Unternehmen tätig ist. So muss ein Betrieb mit einer Maschinenausrichtung wesentlich mehr sicherheitstechnische Vorschriften beachten, als einer ohne.


