Betriebsarzt

Was macht der Betriebsarzt?

Der Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner ist im Unternehmen für Belange der betrieblichen Gesundheitsvorsorge zuständig. Die rechtliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt jedoch beim Arbeitgeber, der bei der Erfüllung dieser Aufgabe in erster Linie staatliche Vorschriften zu beachten hat.

Durchführung und Organisation sowie die Verantwortlichkeit für die arbeitsmedizinische Vorsorge bewegen sich in einer Wechselbeziehung zwischen Unternehmer, Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft und staatlichen Stellen. Arbeitssicherheitsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsgesetz regeln die Mitarbeit des Betriebsrates bzw. Personalrates bei Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Alle arbeitsmedizinischen Bemühungen können nur dann erfolgreich sein, wenn die Beschäftigten zusammen mit dem Betriebsarzt ihren Teil dazu beitragen. Dieser Eigenverantwortung wird in allen Rechtsvorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zunehmend eine besondere Bedeutung beigemessen, insbesondere weil die berufliche Belastung nur eine der Einflussgrößen für Gesundheit oder Krankheit der Mitarbieter ist.

Betriebsarzt in der Prävention

Auf der Grundlage von Erkenntnissen über Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen soll schließlich der betriebliche Gesundheitsschutz durch präventive Maßnahmen durch den Betriebsarzt verbessert werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auch ein Mittel, die Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen zu prüfen. Darüber hinaus erleichtert die arbeitsmedizinische Vorsorge im Falle eines Berufskrankheitsverfahrens die Beweissicherung vor allem bei Erkrankungen mit langen Latenzzeiten. Auch hier spielt der Betriebsarzt eine sehr wichtige Rolle








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