Arbeitsmediziner

Was macht der Arbeitsmediziner?

Der Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt ist im Unternehmen für Belange der betrieblichen Gesundheitsvorsorge zuständig. Die rechtliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt jedoch beim Arbeitgeber, der bei der Erfüllung dieser Aufgabe in erster Linie staatliche Vorschriften zu beachten hat.

Durchführung und Organisation sowie die Verantwortlichkeit für die arbeitsmedizinische Vorsorge bewegen sich in einer Wechselbeziehung zwischen Unternehmer, Arbeitsmediziner, Berufsgenossenschaft und staatlichen Stellen. Arbeitssicherheitsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsgesetz regeln die Mitarbeit des Betriebsrates bzw. Personalrates bei Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Alle arbeitsmedizinischen Bemühungen können nur dann erfolgreich sein, wenn die Beschäftigten zusammen mit dem Arbeitsmediziner einen Teil dazu beitragen.

Diese Eigenverantwortung wird in allen Rechtsvorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zunehmend eine besondere Bedeutung beigemessen, insbesondere weil die berufliche Belastung nur eine der Einflussgrößen für Gesundheit oder Krankheit ist.

Arbeitsmediziner in der Prävention

Auf der Grundlage von Erkenntnissen über Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen soll schließlich der betriebliche Gesundheitsschutz durch präventive Maßnahmen eines Arbeitsmediziners verbessert werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auch ein Mittel, die Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen zu prüfen. Darüber hinaus erleichtert die arbeitsmedizinische Vorsorge im Falle eines Berufskrankheitsverfahrens die Beweissicherung, vor allem bei Erkrankungen mit langen Latenzzeiten. Auch hier spielt der Arbeitsmediziner eine sehr wichtige Rolle








Weitere Informationen
Portale zum Arbeitsschutz
Kundenbereich