Arbeitsmedizin

Was versteht man unter Arbeitsmedizin?

Das Gebiet der Arbeitsmedizin umfasst alle zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlichen arbeitsmedizinischen Maßnahmen. Dazu gehören die arbeitsmedizinische Beurteilung der Gesundheitsgefährdungen, die Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und die daraus abgeleiteten arbeitsmedizinischen Empfehlungen.

In der Arbeitsmedizin kann die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergeben, dass durch die Arbeitsgestaltung, durch die Arbeitsorganisation und durch biologische, chemische oder physikalische Einwirkungen, für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gesundheitsgefährdungen entstehen. Ebenso kann die Ausübung bestimmter Tätigkeiten mit außergewöhnlichen Unfall- oder Gesundheitsgefahren für den Beschäftigten selbst oder für Dritte verbunden sein.

Fachgebiete der Arbeitsmedizin

Zu dem Fachgebiet der Arbeitsmedizin gehört damit auch und vor allem die Prävention, denn es soll schließlich gar nicht erst zu einer Beeinträchtigung kommen. Zu den Präventionsmaßnahmen gehört zum Beispiel auch die risikofreie Einrichtung des Arbeitsplatzes, damit der Arbeitnehmer keine körperlichen Schäden, wie Haltungsschäden, davon trägt. Auch sollen durch die Arbeitsmedizin schon beeinträchtigte Personen in den normalen Arbeitsalltag eingebunden werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge dient sowohl der Individualprävention und der Beweissicherung für den Einzelnen, als auch der Verbesserung des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten (Allgemeinprävention). In der Arbeitsmedizin sollen vorrangig die Beschäftigten über die mit der Tätigkeit verbundenen Gesundheitsgefährdungen aufgeklärt und beraten werden. Beeinträchtigungen der Gesundheit sollen verhindert oder frühzeitig durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erkannt werden.

Ihren Auswirkungen soll rechtzeitig begegnet werden. Auf der Grundlage von Erkenntnissen über Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen, soll schließlich der betriebliche Gesundheitsschutz verbessert werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auch ein Mittel, die Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen zu prüfen. Darüber hinaus erleichtert die arbeitsmedizinische Vorsorge im Falle eines Berufskrankheitsverfahrens die Beweissicherung vor allem bei Erkrankungen mit langen Latenzzeiten.








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